Der Einbau von Alarmanlagen, sicheren Türen und Fenstern sowie Gittern zum Schutz gegen Einbrecher wird künftig vom Staat mit Zuschüssen von insgesamt 30 Mio. EUR gefördert. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages im Rahmen des Nachtragshaushalts 2015 am 21. Mai beschlossen. Nach Angaben der SPD-Bundestagsfraktion werden 20% der Investitionen bezuschusst, maximal bis zu 1.500 EUR pro Auftrag. Das Mindestvolumen der Investitionen liegt bei 500 EUR. Diese separate Förderung erfolgt durch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bislang war dies nur im Rahmen von weiteren Baumaßnahmen möglich. Wie die „Welt“ berichtete, werden für das Programm noch dieses Jahr 10 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Die neuen Richtlinien sehen vor, dass die Förderung zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden kann. Quelle: baustoffmarkt-online.de

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